Durch das Bistum Mainz ist ein Pfarreienverbund wie folgt definiert:
Ein Pfarreienverbund besteht aus mehreren selbständigen Gemeinden, die jeweils einen eigenen Pfarrer haben.
In jeder Pfarrei gibt es einen Pfarrgemeinderat, der auch den Verwaltungsrat wählt.
Im Pfarreienverbund wird aus den Pfarrgemeinderäten ein Seelsorgerat gebildet. Hier arbeiten haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen. Dieses Gremium hat die pastorale Situation des gesamten Pfarreienverbundes im Blick.
Auf der Ebene der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in einer Konferenz der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter eine verbindliche Kooperation vereinbart.
Die Form der Zusammenarbeit wird in einem Kontrakt schriftlich festgehalten. In diesem Kontrakt werden die Projekte und Arbeitsschwerpunkte, die in dem Pfarreienverbund gemeinsam erarbeitet werden, gemeinsam festgelegt. Dieser Kontrakt wird dem Dekan und dem Generalvikar zugesandt.
Mehr Informationen zum Pfarreienverbund Neu-Isenburg können Sie demnächst unter www.pfarreienverbund-neu-isenburg.de abrufen. Dies Seite befindet sich derzeit im Aufbau.
Der Isenburger, die Stadtillustrierte für die Bürger Neu-Isenburgs, berichtet mit einem Artikel in der Ausgabe Juni 2007 über den Pfarreienverbund Neu-Isenburg.



Im Pfarreienverbund